Im Amtsblatt Nr. 51/2023 vom 09. August 2023 wurde das Gesetz Nr. 23-12 über das öffentliche Auftragswesen veröffentlicht und damit der Präsidialerlass 15-247 ersetzt.
Das Gesetz gilt für die Ausschreibungen öffentlicher Einrichtungen, schließt aber bestimmte Verträge wie die zwischen öffentlichen Einrichtungen aus.
Es stellt die Regeln für den Staat, die lokalen Gebietskörperschaften und die öffentlichen Einrichtungen, die dem öffentlichen Recht unterliegen, neu auf.
Des Weiteren sind sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen, insbesondere für Aufträge im Rahmen der nationalen Verteidigung und für Verträge, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes liefen. Die derzeitigen Rechtsvorschriften bleiben bis zur Verabschiedung neuer Regelungen in Kraft.
Das Gesetz Nr. 23-12 finden Sie hier : PDF